Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Zeitung(en) Neue Presse

1. Zu diesen AGB

Diese AGB gelten für alle Abonnement-Angebote der Zeitung(en) Neue Presse. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Geschäftsführer: Andreas Heinkel
Amtsgericht Coburg HRB 82 (Neue Presse)

1.1. Unsere Publikationen

Die Publikationen der Zeitung(en) Neue Presse sind in verschiedenen Abonnementformen (z. B. Applikation, E-Paper, Druckausgabe, etc.) erhältlich. Zu Beginn jedes Abonnements erhält der Kunde als Bestandteil des Abonnements eine Auftragsbestätigung mit einem Hinweis zu den aktuellen AGB des Verlags, mit dem der Kunde alle wichtigen Informationen zu seinem Abonnement bestätigt bekommt (nachfolgend "Auftragsbestätigung" genannt).

1.2. Allgemeine Informationspflichten

2. Abonnement der Druckausgabe
Die gedruckten Ausgaben der Zeitung(en) Neue Presse sind als Premium-Abonnement im Voll- oder Teilabonnement erhältlich. Die Zustellung der Zeitungen im Abonnement erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Trägern nur schwer erreichbaren Orten den Versand im Postzustelldienst vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen des Abonnements ab drei Tagen möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen erfolgen gegen eine Nachsendegebühr. Bei vom Bezieher veranlassten Lieferunterbrechungen der Druckausgabe erfolgt keine anteilige Rückvergütung, da der Zugang zum E-Paper (siehe unten Nr. 3) weiterhin gewährleistet ist.

3. Digitale Abonnements
Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Die E-Paper Ausgabe ist im Premium-Abonnement der gedruckten Ausgaben (siehe oben Nr. 2) bereits enthalten und erscheint im Vollabonnement immer Montag bis Samstag. Bestehende E-Paper-Abonnements werden nicht automatisch durch den Verlag gekündigt bzw. umgestellt. Auf Wunsch des Abonnenten wird eine Umstellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Abonnement-Gebühr zu entrichten. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung eines digitalen Abonnements der Zeitung(en) Neue Presse ist stets auf einen Nutzer und/oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag gesondert zu vereinbaren und ggf. aufpreispflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von derer unberechtigter Nutzung nachkommen. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.

3.1. Neue Presse als Applikation für elektronische Lesegeräte im Abonnement
Die Darstellung ausgewählter Inhalte der Zeitung(en) Neue Presse in einer Applikation sind für die Nutzung für das jeweilige elektronische Lesegerät (z. B. Apple iPad) optimiert. Soweit für den Erhalt und die Nutzung der Applikation Anmeldung auf einer durch Dritte bereitgestellten Plattform (z. B. Apple iTunes-Store) erforderlich ist, so gelten für diesen Teil ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.

3.2. E-Paper-Abonnement
Das E-Paper der Zeitung(en) Neue Presse ist als digitale Ausgabe der gedruckten Zeitungen Neue Presse für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern konzipiert. Abonnenten erhalten weiter Zugriff auf das Paid-Content-Modell NP+.

3.3. Verfügbarkeit im Rahmen digitaler Abonnements
Digitale Inhalte sind für Abonnenten in der Regel während des ganzen Erscheinungstages online abrufbar. Heruntergeladene Ausgaben können zur Offline-Nutzung gespeichert und verwendet werden.

3.4. E-Paper-Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines Tablet-Gerätes (z. B. Apple iPad), genannt "Digitalabo bzw. Bundle"

3.4.1. Der Verlag nimmt nur Vertragsangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mit seinem Vertragsangebot versichert der Kunde, dass dies der Fall ist. Dieses Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht. Im Rahmen des Vertrages verkauft der Verlag an den Kunden ein Tablet-Gerät in der jeweils bestellten Modellversion.
Der Käufer ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Ziffer 4.7. bleibt hiervon unberührt.
3.4.2. Der Verlag übermittelt an die CRIF GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München (nachfolgend "CRIF" genannt) im Zuge der Bonitätsprüfung Daten über die Begründung und Durchführung der oben genannten Verträge unter Darlegung des berechtigten Interesses. CRIF übermittelt dem Verlag entsprechende Auskünfte über den Kunden, gibt jedoch weder zur Anfrage noch zum Auskunftsergebnis Daten an Dritte weiter. Der Kunde kann Auskunft bei CRIF (CRIF GmbH, Abteilung Datenschutz, Dessauerstr. 9, 80992 München) über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.

3.5. NP+ auf www.np-coburg.de
Das Paid-Content-Modell „NP+“ auf www.np-coburg.de zeichnet sich dadurch aus, dass bestimmte, exklusive Inhalte nur Digital-Abonnenten zugänglich sind. Diese Inhalte können als solche gekennzeichnete „NP+-Artikel“ und andere Beiträge umfassen. Digital-Abonnenten können beliebig viele Artikel auf www.np-coburg.de lesen. Für Nicht-Abonnenten sind nur bestimmte Artikel kostenlos abrufbar. Sofern der Verlag in seinem Angebot keine abweichende Regelung mit dem Kunden vereinbart, können vom Standardpreis abweichende Einstiegsangebote wie „Testzugang“, etc., je Kunde nur einmalig in Anspruch genommen werden.

3.6. Ergänzende Bestimmungen zum Angebot E-Paper und Tablet mieten
3.6.1. Geltungsbereich:
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, nachfolgend „Kunden“, „Abonnenten“ oder „Mieter“, und der Vertrag kann nur zwischen dem Verlag Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) (nachfolgend „Verlag“) und dem Verbraucher geschlossen werden. Der Kunde ist Verbraucher i. S. v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen vom Verlag zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.6.2. Vertragsgegenstand
3.6.2.1. Durch den Vertrag wird die Anmietung von Tablets, nachfolgend „Tablet“, „Gerät” oder „Ware“, zur Gebrauchsüberlassung, vereinbart. Vertragsziel ist hierbei, dass der Kunde die Ware gegen Zahlung des E-Paper-Abonnementpreises ausschließlich zur Nutzung von ihm selbst oder Personen in seinem Haushalt erhält. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Gerät besteht nicht. Der Verlag stellt ein den aktuellen Anforderungen zum Betrieb der verlagseigenen E-Paper-App entsprechendes Tablet zur Verfügung.
3.6.2.2. Der Verlag übermittelt an die CRIF GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München (nachfolgend "CRIF" genannt) im Zuge der Bonitätsprüfung Daten über die Begründung und Durchführung der oben genannten Verträge unter Darlegung des berechtigten Interesses. CRIF übermittelt dem Verlag entsprechende Auskünfte über den Kunden, gibt jedoch weder zur Anfrage noch zum Auskunftsergebnis Daten an Dritte weiter. Der Kunde kann Auskunft bei CRIF (CRIF GmbH, Abteilung Datenschutz, Dessauerstr. 9, 80992 München) über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
3.6.2.3. Sofern keine private WLAN-Möglichkeit besteht, kann der Mieter gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr eine SIM-Karte erhalten.
3.6.3. Übergabe des Tablets an den Mieter
3.6.3.1. Ist eine persönliche Übergabe und Einweisung durch einen Kundenbetreuer des Verlags gewünscht, bekommt der Kunde das Gerät beim Besuchstermin an der vereinbarten Adresse ausgehändigt. Eine persönliche Übergabe ist nur im Verbreitungsgebiet des Verlags möglich.
3.6.3.2. Ist eine persönliche Übergabe durch einen Kundenbetreuer nicht gewünscht oder nicht möglich, erfolgt die Lieferung des Tablets durch den Verlag an die im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.
3.6.3.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät bei Erhalt durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Verlag diese unverzüglich anzuzeigen. Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen oder ein Ersatzgerät zu beschaffen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen.
3.6.3.4. Benötigt der Mieter eine SIM-Karte, wird diese vom Verlag gegen eine zusätzliche monatliche Gebühr für die Dauer der Notwendigkeit, maximal für die Dauer des Abonnementvertrages, zur Verfügung gestellt. Das verfügbare Datenvolumen ist für die Zeitungslesefunktion ausreichend. Der Verlag haftet nicht für etwaige Rechtsverstöße, die über die Internetverbindung mit dieser SIM-Karte begangen werden.
3.6.4. Mietdauer:
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem das Gerät dem Kunden zugestellt wird. Das bezahlpflichtige Abonnement beginnt frühestens 14 Tage nach der Bestellung, dann spätestens beim Vorliegen des Gerätes beim Kunden.
3.6.5. Rückgabe des Gerätes
3.6.5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Tablet mit sämtlichem verlagseigenem Zubehör unverzüglich nach Vertragsende an den Verlag herauszugeben. Er hat das Gerät – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren - in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, insbesondere sind Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen. Die Rückgabe hat auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen. Rücksendeadresse ist die jeweilige Verlagsadresse:
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Abteilung Lesermarkt, Steinweg 51, 96450 Coburg
3.6.5.2. Erhält der Verlag das Gerät nicht oder ohne das mitvermietete Zubehör zurück, ist der Kunde verpflichtet, auf Aufforderung das fehlende Gerät oder Zubehör innerhalb von einer Woche ab Aufforderung zurückzuschicken. Sollte die Rücksendung des Gerätes/Zubehörs ausbleiben, steht es dem Verlag frei, den Restwert des fehlenden Gerätes/Zubehörs dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3.6.5.3. Erhält der Verlag das Gerät mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die eine Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben, behalten wir uns vor, das Tablet auf Kosten des Mieters entsperren zu lassen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 49 € zu zahlen. Können geringere Entsperrkosten als der Pauschalbetrag nachgewiesen werden, so ist der geringere zu entrichten.
3.6.5.4. Der Verlag löscht bei Rückgabe alle auf den Geräten gespeicherten Daten unwiederherstellbar. Der Kunde muss daher auf dem Tablet gespeicherte Daten vor der Rückgabe selbst sichern.
3.6.6. Versicherung und Haftung des Kunden:
Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten das Tablet ohne vorherige Genehmigung des Verlags weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an dem Gerät einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Ware geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Verlags mitzuteilen und den Verlag unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Mieter ist dem Verlag gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Unterschlagung der Mietsache aus welchen Gründen auch immer, wird mit einer sofortigen Strafanzeige geahndet. Die Kosten für die damit verbundene zivilrechtliche Klage und dem Inkassodienst trägt der Mieter. Ist der Kunde dem Verlag dem Grund nach zum Schadensersatz verpflichtet, ist seine Haftung pro Schadensfall – soweit nichts anderes vereinbart – der Höhe nach auf 50 % des eingetretenen Schadens reduziert.
Tritt einer der Schadensfälle Display-Bruch, Wasserschäden oder starke Abnutzungserscheinungen ein, so ist der Kunde verpflichtet, den Verlag unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Gerätes geführt hat, schriftlich zu unterrichten und die Ware nach Aufforderung an uns zurückzusenden. Die vorstehende Reduzierung der Haftung des Kunden auf 50 % gilt nicht bei folgenden Schadensfällen:
Fälle, in denen das Gerät nicht mehr vorhanden ist: Raub, Einbruchdiebstahl, einfacher Diebstahl, Liegenlassen, Vergessen, Verlieren, etc. sowie mutwillige Schäden. Die Reduzierung der Haftung gilt nicht bei Verlust des Mietgegenstands. In diesem Fall hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes zu entrichten. Hierbei werden bereits geleistete Zahlungen nicht einbezogen. Kann das Gerät aufgrund von höherer Gewalt nicht mehr zurückgegeben werden, ist eine Haftung des Kunden ausgeschlossen.
3.6.7. Nutzungsentgelte:
Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus zu entrichten. Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Tablets zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde das Gerät bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an den Verlag zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.
3.6.8. Haftung des Verlags:
Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels des Gerätes nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Verlags bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Verlag nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verlags handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Verlags sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Verlag, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Verlags gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

Stand: 01.01.2024

4. Allgemeine Abonnementbedingungen
4.1. Anmeldung und Vertragsschluss

4.1.1. Die Bestellung eines Abonnements der Titel Neue Presse bedarf grundsätzlich der Volljährigkeit. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr und somit die Volljährigkeit erreicht hat.

4.1.2. Abonnementbestellungen aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht möglich; es sei denn, der Verlag erteilt seine Zustimmung.
4.1.3. Bei der Bestellung über die Webseite www.np-coburg.de/abo geben Sie Ihre Bestellung erst durch Drücken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" verbindlich ab. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit beendet werden. Wir speichern Ihren Vertragstext und senden Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung mit den Bestelldaten und unseren AGB an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ist noch kein Vertragsschluss. Der Vertrag kommt bei einem Print-Abonnement gemäß Ziffer 4.1.4. und bei einem digitalen Abonnement gemäß Ziffer 4.1.5. zustande. Der Vertrag ist jeweils in deutscher Sprache zu schließen.
4.1.4. Mit Bestätigung des jeweiligen Abonnements per Auftragsbestätigung oder der ersten Teillieferung kommt der Print-Abonnementvertrag (den der Kunde vorher per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch bindend angefragt hat) zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Lieferbeginn ist der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die nächsterreichbare Lieferaufnahme als vereinbart.
4.1.5. Der Abschluss eines digitalen Abonnements erfolgt durch die Anfrage des Kunden (per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch) und ist bindend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden den Auftrag mittels Auftragsbestätigung bestätigt. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
4.1.6. Die Übertragung von Abonnements (Druckausgabe und/oder digitale Abonnements) durch den Kunden an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages.

4.2. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.2.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum jeweiligen Abonnement ausgewiesene Preisliste. Der derzeit gültige monatliche Bezugspreis ist dem jeweiligen Lokalimpressum zu entnehmen. Abonnementpreise enthalten jeweils die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten sind nicht enthalten.
4.2.2. Zur Bezahlung kann der Kunde je nach gewähltem Produkt zwischen Bankeinzug (SEPA-Lastschrift), Überweisung und vom Verlag ggf. andere, über dritte Zahlungsdienstleister, angebotenen Bezahlsystemen (z.B. Kreditkarte, PayPal etc.) wählen. Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten.
Mit Zugang der Rechnung oder dem Abonnementbeginn wird der jeweilige Abonnementpreis fällig und ist auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen bzw. wird vom angegebenen Konto oder der angegebenen Kreditkarte abgebucht. Die Vorabinformation über den Zahlungseinzug (sog. Pre-Notification) nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt. Wählt der Kunde ein Bezahlsystem, für das er sich beim jeweiligen Zahlungsdienst registriert hat, so gelten für dieses Vertragsverhältnis die jeweils zugehörigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Für die Abwicklung von Zahlungen über Kreditkarten und SEPA-Lastschrift kann der Verlag auch Dienste der PAYONE GmbH, Lyoner Straße 9, 60528 Frankfurt/Main bzw. der Heidelberger Payment GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Heidelberg nutzen. In diesem Fall gelten zusätzlich die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von PAYONE. Wählt der Kunde PayPal als Zahlungsweg, wird die Bezahlung ohne Bekanntgabe seiner Bankdaten gegenüber dem Verlag durchgeführt. Über PayPal erfolgt ein automatischer Abbuchungsvorgang (elektronisches Lastschriftverfahren) bzw. Belastungsvorgang (Kreditkartenzahlung) ausschließlich zwischen dem Kunden und PayPal.
4.2.3. Der Abonnent erklärt sich einverstanden, dass ihn der Verlag unter seiner genannten E-Mail-Adresse über die Bereitstellung von Abrechnungsbelegen im Online-Service informiert.
4.2.4. Der Verlag ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung des Abonnementpreises vorzunehmen, höchstens jedoch ein Mal pro Quartal und nur um nach Abschluss des Abonnements eingetretene Auswirkungen von Änderungen der Gesamtkosten des Verlags widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Abonnements beeinflussen, sind Produktions- und Beschaffungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung bzw. die Auslieferung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung kann sowohl in Form von Preiserhöhungen - bei insgesamt gestiegenen Kosten - als auch in Form von Preissenkungen - bei insgesamt gesunkenen Kosten - erfolgen, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat.
Anpassungen des Abonnementpreises werden vor ihrer Wirksamkeit in der Printausgabe der Zeitung(en) Neue Presse und/oder in der digitalen Ausgabe der Zeitung(en) Neue Presse und/oder unter www.np-coburg.de/abo angekündigt.
Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Der Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorausberechnung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bei Preiserhöhungen steht dem Abonnenten auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Abonnent gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.
4.2.5. Ggf. angebotene ermäßigte Bezugspreise für Studierende können nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden.
4.2.6. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zulasten des Abonnenten.
4.2.7. Der Anspruch auf eine Prämie oder Zugaben besteht frühestens nach dem ersten erfolgreich verbuchten Zahlungseingang. Der Verlag behält sich das Recht vor, ausgegebene Prämien oder Zugaben vom Kunden zurück zu fordern, sofern dieser seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Im Falle einer Rückforderung sind Prämien/Zugaben an den Verlag zurückzusenden bzw. anteilig zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung und Rechtsverfolgung sind vom Kunden zu tragen.

4.3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 2. und 3.4. dieser AGB:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an den betreffenden Verlag

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
oder per Email: leserservice@np-coburg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail oder das Onlineformular des Widerrufsbuttons) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an den betreffenden Verlag
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 3.2. dieser AGB:

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an den betreffenden Verlag

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
oder per Email: leserservice@np-coburg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail oder das Onlineformular des Widerrufsbuttons) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher. Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art.246a §1 Abs.2 S.1 Nr.1 EGBGB findet:

Widerrufsformular

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg

E-Mail: leserservice@np-coburg.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Kunden- und/oder Auftragsnummer
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

4.4. Kündigung
4.4.1. Auf unbestimmte Dauer abgeschlossene Abonnements können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden; Abonnenten sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden. Die Kündigung des Web-Abos ist online bis 24 Stunden vor Ende des aktuellen Vertragszeitraums möglich.
4.4.2. Abonnements mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Dauer, wenn nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Abonnements jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden; Abonnenten sind im Voraus gezahlte Beträge zu erstatten, wenn und soweit diese vom Abonnenten für Zeiträume nach Ende des Abonnements entrichtet wurden.
4.4.3. Abonnements mit einer vereinbarten Festlaufzeit (d. h. auf bestimmte Dauer geschlossene Abonnements, deren Laufzeit sich nicht automatisch verlängert) können nicht ordentlich gekündigt werden und enden automatisch mit Ablauf der Festlaufzeit. Vorstehender Satz gilt nicht, wenn und soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist; Ziffer 4.4.2. gilt in diesem Fall entsprechend. Die Festlaufzeit beträgt längstens zwei (2) Jahre.
4.4.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4.5. Jede Kündigung hat in Schriftform oder in Textform (E-Mail reicht aus) zu erfolgen.

4.5. Urheberrecht
4.5.1. Die Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken zulässig, soweit der Nutzer bei der Registrierung nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung am Einzelplatz beantragt hat. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
4.5.2. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte des Verlags, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung -; gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung -; ist unzulässig und strafbar.
4.5.3. Nutzung nur zu eigenen Informationszwecken; keine Nutzung durch Künstliche Intelligenz oder zum Training Künstlicher Intelligenz:
Sämtliche Inhalte, die über die Verlagswebseite www.np-coburg.de abrufbar sind, dürfen nur zu eigenen, nicht kommerziellen Informationszwecken genutzt werden. Nutzungen, die über die Nutzung zu eigenen, nicht kommerziellen Informationszwecken hinausgehen, sind ausdrücklich untersagt, und zwar unabhängig von einem möglichen Schutz dieser Inhalte nach dem Urheberrechtsgesetz und unabhängig von der Reichweite eines solchen gesetzlichen Schutzes. Unzulässig ist es insbesondere, Inhalte, die unter www.np-coburg.de abrufbar sind, ganz oder teilweise zu dem Zweck der Herstellung, Unterstützung, Verbesserung oder des Betriebs anderer Nachrichten- und Informationsangebote oder sonstigen (kommerziellen) Zwecken

Handlungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz zwingend erlaubt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Nutzungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt sind, werden durch die vorstehenden Regelungen auch für den Einzelfall nicht erlaubt. Weiter ist es nicht erlaubt, die Inhalte von www.np-coburg.de zum Training, der Entwicklung und/oder der Verbesserung von (generativen) KI-Systemen zu nutzen. Der Verlag behält sich insbesondere das Recht zum Text- und Datamining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.

4.6. Haftung und Gewährleistung
4.6.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitung(en) Neue Presse haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Zeitung(en) Neue Presse infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Zeitungen Neue Presse kann kein Ersatz geleistet werden.
4.6.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten.
4.6.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
4.6.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden.
4.6.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.
4.6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.
4.6.7. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

4.7. Obliegenheit des Abonnenten
4.7.1. Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.
4.7.2. Der Kunde teilt Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich - mindestens 10 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin - mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.

4.8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) sowie der von ihnen beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Ihre persönlichen Angaben werden von den o. g. Unternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrages Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln.

Weiterhin nutzen wir Ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich per Post oder mittels E-Mail zu widersprechen.

Im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG, werden von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) die E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation, die Sie bei Ihrer Bestellung bzw. Ihrer Registrierung ein Produkt bzw. einen Service der oben genannten Unternehmen angegeben haben, zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte genutzt. Falls Sie für die Zukunft keine Direktwerbung mehr auf dieser Grundlage erhalten möchten, können Sie der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Schreiben Sie hierzu einfach an den betreffenden Verlag:

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
oder per Email: leserservice@np-coburg.de

In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) wird Ihre Daten nicht an Dritte zu deren werblichen Nutzung vermarkten.

5. Sonstiges
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.

Der Verlag kann die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. AGB und Datenschutzerklärung für den betreffenden Verlag stehen unter nachfolgenden Links zum Download bereit:

Verlag AGB Datenschutzerklärung
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) www.np-coburg.de/agb www.np-coburg.de/datenschutz

Stand: 01.01.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen inApp Käufe

GeltungsbereichGeltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für In-App-Käufe (nachfolgend "Käufe") innerhalb unserer E-Paper-App (nachfolgend "App"). Mit der Nutzung der App und dem Durchführen von In-App-Käufen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden

In-App-Käufe


Die App bietet Ihnen die Möglichkeit, das E-Paper innerhalb der App zu erwerben.

Preise und Bezahlung


Die Preise für In-App-Käufe werden in der App angezeigt und können je nach Währung, Standort und Plattform variieren. Bitte beachten Sie zudem, dass die Preise der In-App-Käufe von den regulären Abonnementpreisen abweichen können. Die Bezahlung erfolgt über die von Ihrer Plattform (z. B. App Store) bereitgestellten Zahlungsmethoden. Durch die Bestätigung eines Kaufs autorisieren Sie die Zahlung des angegebenen Betrags. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum jeweiligen Abonnement ausgewiesene Preisliste.

Abonnements


Falls Sie ein Abonnement erwerben, verlängert es sich automatisch zu den festgelegten Intervallen, sofern Sie es nicht vor Ablauf kündigen.

Widerrufsrecht


Gemäß den geltenden Gesetzen besteht möglicherweise kein Widerrufsrecht für digitale Inhalte, sobald der Download oder die Nutzung begonnen hat. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vor einem Kauf mit den Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien Ihrer Plattform vertraut zu machen.

Nutzungsbedingungen


Erworbene virtuelle Güter dürfen nur innerhalb der App verwendet werden und können nicht übertragen, weiterverkauft oder anderweitig übertragen werden. Der Missbrauch von In-App-Käufen oder die Verletzung unserer Nutzungsbedingungen kann zur Sperrung Ihres Zugriffs führen.


Stand 11.08.2023

AGBs für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

  1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag/Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, von Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung.
  2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z.B. Beilagen, unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden oder mit dem Werbungtreibenden vereinbarten Rabatte, wobei die jeweilige Veröffentlichung auf Abruf des Auftraggebers erfolgt. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag/Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag/Auftragnehmer zu erstatten. Die Kontrolle des Erfüllungsstandes eines Abschlusses innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen oder anderen Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass.
  4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
  5. Aufträge für Anzeigen oder andere Werbemittel, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag/Auftragnehmer eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag/Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
  7. Der Verlag/Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Verlag/Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen oder andere Werbemittel, wie z.B. Beilagen, Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Anzeigen oder andere Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält.
  9. Entsprechen die Anzeigen oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag/Auftragnehmer kann eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Lässt der Verlag/Auftragnehmer eine hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Bei unwesentlichen Mängeln ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Der Verlag/Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlages/Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer übernommenen Garantie bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag/Auftragnehmer nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Verlages/Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelanzeige und Verjährung bleiben unberührt. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist; sie gilt insbesondere nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund einer übernommenen Garantie.
  10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
  12. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Die sog. Pre-Notification-Frist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
  13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen digitalen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  15. a) Aus einer Auflagenminderung kann vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 15. b) nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie

    1. bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
    2. bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
    3. bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
    4. bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.

    Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag/Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

    b) (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen von Titeln mit weniger als zweimal wöchentlichem Erscheinen, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen.) Abweichend von Nummer 15. a) berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Die der Garantie zu Grunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auflage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag/Auftragnehmer eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb eines Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Naturalgutschrift oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens 2500 Euro beträgt.

  16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag/Auftragnehmer für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.

    Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag/Auftragnehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag/Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 500g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

  17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.
  18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
  19. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags/ Auftragnehmers zu halten.
  20. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag/ Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Bei Änderungen der Preisliste treten die neuen Bedingungen mit dem Datum der neuen Preisliste in Kraft. Die Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen findet auch auf bestehende Rabattabschlüsse Anwendung.
  21. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag/Auftragnehmer. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
  22. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag/Auftragnehmer im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag/Auftragnehmer von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag/Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Verlag/Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
  23. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag/Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag/Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag/Auftragnehmer ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderung aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

  1. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag/Auftragnehmer gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Unabhängig der Vermittlung behält sich der Verlag die endgültige Auftragsannahme vor.
  2. Bei Änderung der Preisliste können die geänderten Preise und Bedingungen bei laufenden Anzeigenaufträgen nur für noch nicht verbindlich gebuchte und noch nicht abgerufene Anzeigen oder andere Werbemittel gelten. Die Änderung muss sachlich gerechtfertigt sein, insbesondere durch Veränderungen der Kosten, der Marktbedingungen oder des Leistungsumfangs. Der Verlag/Auftragnehmer kündigt die Änderung dem Auftraggeber mindestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Erhöht sich der Preis für noch nicht verbindlich gebuchte Anzeigen oder andere Werbemittel, kann der Auftraggeber den betreffenden Anzeigenabschluss oder Auftrag binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen. Für bereits verbindlich gebuchte Anzeigen oder andere Werbemittel gelten die bei der Buchung vereinbarten Preise. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  3. Sind in der Anzeigenpreisliste Bezirksausgaben oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtauflage belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen.
  4. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Für jeden Kunden ist ein eigener Rabattabschluss erforderlich. Eine Zusammenfassung verschiedener, rechtlich voneinander unabhängiger und kapitalmäßig nicht verbundener Unternehmen zu einem Abschluss ist nicht möglich. Voraussetzung für die Gewährung eines Konzernrabattes ist eine kapitalmäßige Beteiligung von mehr als 50 Prozent.
  5. Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenaufträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden. Bei Beilagen behält sich der Verlag/Auftragnehmer Mehrfachbelegung vor.
  6. Der Verlag/Auftragnehmer wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Eine inhaltliche Prüfung auf die rechtliche Zulässigkeit oder auf die Verletzung von Rechten Dritter ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber bleibt für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Texten darf der Verlag/Auftragnehmer Änderungen oder Streichungen vornehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage beim Auftraggeber nicht möglich ist. Eine Haftung des Verlages/Auftragnehmers richtet sich nach Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Für Fehler, die ausschließlich auf einer vom Auftraggeber veranlassten telefonischen Übermittlung oder auf undeutlich geschriebenen bzw. undeutlich übermittelten Texten oder Telefaxen beruhen, haftet der Verlag/Auftragnehmer nicht, soweit er den Fehler nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Der Verlag/Auftragnehmer darf bei telefonischer Übermittlung eine Bestätigung in Textform verlangen. Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
  8. Sind Mängel der Druckunterlagen bei der üblichen Prüfung nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, hat der Werbungtreibende den Verlag/Auftragnehmer nach Kenntnis des Mangels unverzüglich zu informieren. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen soll der Werbungtreibende den Verlag/Auftragnehmer möglichst vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hinweisen, damit eine Korrektur erfolgen kann. Unterbleibt der Hinweis, bestehen Ansprüche nur insoweit, als der Mangel trotz des fehlenden Hinweises nicht mehr hätte verhindert oder begrenzt werden können. Für fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben sowie für Abweichungen von Satzvorlage, Schriftart oder Schriftgröße bestehen keine Ansprüche, soweit diese Abweichungen branchenüblich, technisch bedingt oder nicht Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit sind. Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.
  9. Anzeigen- und Beilagenaufträge vom Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Volle Provision nur bei kompletter Auftragsabwicklung. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat der Verlag/Auftragnehmer.

    Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Unterlagen sind dem Einreicher nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken. Sollten Unterlagen nach 6 Monaten nicht zurückgeschickt worden sein, so kann der Verlag auf ausdrückliches Verlangen und berechtigtes Interesse des Einreichers nach vorheriger Fristsetzung an den Auftraggeber zur Rücksendung der Unterlagen die Anschrift des Auftraggebers preisgeben. Alle eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Einreichers. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet.

  10. Der Verlag/Auftragnehmer behält sich vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen, Kollektiven, PR-Beilagen, PR-Seiten und Sonderwerbeformen besondere Anzeigenpreise festzusetzen. Mündlich getroffene Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag/Auftragnehmer bindend.
  11. Abbestellungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. Nach dem Anzeigenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Rechnungslegung erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen, auch wenn die Anzeige nicht erscheinen soll. Bei nicht rechtzeitig eingegangenen Beilagen werden die entstandenen Kosten verrechnet.
  12. Dem Verlag/Auftragnehmer schriftlich zugehende Anzeigenaufträge werden ihrer Bedeutung nach in der Gesamtauflage veröffentlicht und berechnet, falls die gewünschte Teilausgabe, in der die Anzeige erscheinen soll, nicht ausdrücklich vermerkt ist. Platzierungsvorhaben können nur im Rahmen der umbruchtechnischen Möglichkeiten berücksichtigt werden.
  13. Auf Anzeigen für Verlagserzeugnisse wird ein Kollegenrabatt von 10 v. H. gewährt, wenn die Aufträge direkt von Verlag zu Verlag abgewickelt werden.
  14. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Dies gilt auch sinngemäß bei Arbeitskampf-Maßnahmen.
  15. Anspruch auf Korrekturabzug besteht nur bei Aufgabe der Anzeigen 2 Arbeitstage (am Ort) bzw. 3 Arbeitstage (auswärts) vor Erscheinen.
  16. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag/Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag/Auftragnehmer erwachsen sind. Der Verlag/Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag/Auftragnehmer zu.
  17. Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
  18. Besondere Gestaltungswünsche bei Anzeigen, die von der Norm des Verlages abweichen, werden bei einem Aufschlag von 25 % im Rahmen des Möglichen ausgeführt.
  19. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, falls keine Offerten eingehen. Sonderformate, welche über die Standardformate von Briefsendungen hinausgehen, werden in der Höhe der zusätzlich anfallenden Portogebühren weiterberechnet. Gegenstände oder Warenproben werden nicht weitergeleitet.
  20. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  21. Seit 1. August 1999 werden die vom Verlag gesetzten Texte nach der Reform der neuen deutschen Rechtschreibung abgedruckt.
  22. Über den für die Vertragsabwicklung maßgeblichen Datenschutz geben unsere jeweils geltenden Datenschutzhinweise Auskunft, welche durch Folgen des Links eingesehen werden können: www.np-coburg.de/datenschutz. Hier finden sich auch alle weiteren Informationen zum Thema Datenschutz, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Person.

    Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung

    Der Verlag verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden insbesondere zur Abwicklung seines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Um den Kunden über seine Angebote informieren zu können, verarbeitet der Verlag die angegebenen Daten aufgrund seiner berechtigten Interessen an Kundenanalyse und Direktwerbung außerdem für eigene Kundenanalysen und Postwerbung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

    Direktwerbung

    Mit der ausdrücklichen – und jederzeit für die Zukunft widerruflichen – Einwilligung des Kunden informiert der Verlag ihn auch telefonisch und/oder per E-Mail werblich (§ 7 Abs. 2 Nr. 1, 2 UWG).

    Wenn der Kunde eine erteilte Einwilligung widerrufen möchte, genügt eine Nachricht mit dem Anliegen an datenschutz@np-coburg.de oder an Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg.

    Der Verlag informiert den Kunden auch ohne seine Einwilligung per E-Mail über eigene Angebote, die denen vom Kunden bestellten ähnlich sind (§ 7 Abs. 3 UWG).

    Werbewiderspruch: Der Verarbeitung seiner Daten für Direktwerbung kann der Kunde jederzeit widersprechen. (datenschutz@np-coburg.de oder an Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg)

  23. Sofern der Verlag/Auftragnehmer für die Erstellung des vom Kunden beauftragten Produkts vom Kunden zu diesem Zweck zugeliefertes Material, an dem urheber-, marken-, design- oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums betreffende Ansprüche bestehen können, wie z.B. Logos, Bilder, Schriften o.ä. verwendet, gilt das Folgende: Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, dieses Material dem Verlag/Auftragnehmer bereitzustellen, insbesondere die für die Bereitstellung, Verwendung, Bearbeitung etc. durch den Verlag/Auftragnehmer ggf. erforderlichen Lizenzen innezuhaben, sowie die Berechtigung besteht, dass der Verlag/Auftragnehmer das Material auch zur Erreichung des Vertragszweck und zur Erstellung des beauftragten Produkts frei nutzen kann, insbesondere also bearbeiten, vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen etc. darf. Sofern der Verlag/Auftragnehmer wegen Verletzung von Rechten Dritter am zugelieferten Material in Anspruch genommen werden sollte, wird er dies dem Kunden zur Kenntnis bringen. Der Kunde stellt den Verlag/Auftragnehmer von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.
  24. Sämtliche Inhalte, die über alle unsere Domains abrufbar sind, dürfen nur zu eigenen, nicht kommerziellen Informationszwecken genutzt werden. Nutzungen, die über die Nutzung zu eigenen, nicht kommerziellen Informationszwecken hinausgehen, sind ausdrücklich untersagt, und zwar unabhängig von einem möglichen Schutz dieser Inhalte nach dem Urheberrechtsgesetz und unabhängig von der Reichweite eines solchen gesetzlichen Schutzes. Unzulässig ist es insbesondere, Inhalte, die unter [allen unseren Domains abrufbar sind, ganz oder teilweise zu dem Zweck der Herstellung, Unterstützung, Verbesserung oder des Betriebs anderer Nachrichten- und Informationsangebote oder sonstigen (kommerziellen) Zwecken

    1. mit technischen Hilfsmitteln wie z.B. Crawler, Spider, im Wege des Scrapings oder des Text- und Data Minings auszulesen, zu analysieren, aufzubereiten oder zu indexieren;
    2. mit Hilfe von Programmen Künstlicher Intelligenz zu bearbeiten oder auf sonstige Weise zu verändern, zu übersetzen, umzuformulieren, zu kürzen oder zusammenzufassen; oder
    3. zu veröffentlichen oder abgegrenzten Personenkreisen oder einzelnen Dritten zur Verfügung zu stellen, sei es in ihrer ursprünglichen Form oder in bearbeiteter, übersetzter, umformulierter, gekürzter, erweiterter oder zusammengefasster Form, unabhängig vom Übertragungsweg (Online oder in anderer Weise).

    Handlungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz zwingend erlaubt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Nutzungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt sind, werden durch die vorstehenden Regelungen auch für den Einzelfall nicht erlaubt. Weiter ist es nicht erlaubt, die Inhalte von allen unseren Domains zum Training, der Entwicklung und/oder der Verbesserung von (generativen) KI-Systemen zu nutzen. Der Verlag behält sich insbesondere das Recht zum Text- und Datamining im Sinne von § 44b UrhG ausdrücklich vor.“

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen

Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag/Auftragnehmer übergeben wird.

Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.

Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag/Auftragnehmer Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.

Der Verlag/Auftragnehmer nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag/Auftragnehmer herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.

Der Verlag/Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entspricht.

Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.

Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.

Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag/Auftragnehmer von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei.

Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.

Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigenunterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag/Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.

Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag/Auftragnehmer nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag/Auftragnehmer im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem (den) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag/Auftragnehmer dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlagen und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.

Der Verlag/Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag/Auftragnehmer bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag/Auftragnehmer insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwandes bestimmt wird.

Die vom Verlag/Auftragnehmer eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag/Auftragnehmer.

Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigenübergabe (inkl. der verwendeten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag/Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag/Auftragnehmer ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlage zu verlangen. Ist dem Verlag/Auftragnehmer dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzeigenvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag ein Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmöglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag/ Auftragnehmer zu.

Der Verlag/Auftragnehmer ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben.

Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturabzüge) sind aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentlichenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben.

Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag/Auftragnehmer gesondert schriftlich vereinbart ist.

Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag/Auftragnehmer den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Verlag/Auftragnehmer ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunterlagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam.

Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig.

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Anzeigen

Sofern die vom Kunde/Vertragspartner zur Verfügung gestellten Text-, Bild-, Audio- oder Videounterlagen vom Betreiber gemäß Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen sind, hat der Kunde/Vertragspartner sie ordnungsgemäß zu kennzeichnen, bevor er sie dem Verlag/Auftragnehmer übermittelt. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Kennzeichnung.

Der Verlag/Auftragnehmer ist berechtigt, von einer Veröffentlichung der zur Verfügung gestellten Unterlagen in der gelieferten Form abzusehen. Er ist zudem berechtigt, die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung selbst vorzunehmen oder eine auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen bereits vorhandene Kennzeichnung durch eine eigene zu ersetzen. Vom Verlag/Auftragnehmer entsprechend gekennzeichnete Anzeigen oder sonstige werbliche Inhalte des Werbekunden legt der Verlag/Auftragnehmer dem Werbekunden vor Veröffentlichung zur Freigabe vor.

Der Kunde/Vertragspartner stellt den Verlag/Auftragnehmer wegen sämtlicher Ansprüche frei, die gegen den Verlag/Auftragnehmer infolge einer vom Kunden/Vertragspartner zu verantwortenden, nach der KI-VO unzureichenden Kennzeichnung geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere auch Schadensersatzzahlungen, behördliche Bußgelder, Gerichtskosten sowie alle erforderlichen Anwalts- und sonstigen Rechtsverfolgungskosten.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen

1. Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.

2. Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.

3. Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.

4. Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.

5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entspricht.

6. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.

7. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.

8. Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei.

9. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.

10. Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigen - unterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.

11. Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem (den) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlagen und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.

12. Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwan - des bestimmt wird.

13. Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag.

14. Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigen übergabe (inkl. der verwendeten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.

15. Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlage zu verlangen. Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzeigenvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag ein Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmöglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu.

16. Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben.

17. Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturabzüge) sind aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentli - chenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben.

18. Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist.

19. Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

20. Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunterlagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam.

21. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig.

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Anzeigen

Sofern der Kunde/Vertragspartner dem Verlag/Auftragnehmer Text-, Bild-, Audio- oder Videounterlagen zur Veröffentlichung zur Verfügung stellt und diese Inhalte enthalten, die KI-erzeugt oder manipuliert sind, weist der Kunde/Vertragspartner den Verlag/Auftragnehmer darauf schriftlich hin, bei elektronischen Dateien zusätzlich in den Metadaten.

Sofern die von Kunden/Vertragspartnern zur Verfügung gestellten Text-, Bild-, Audio- oder Videounterlagen vom Betreiber gemäß Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-VO) als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen sind, hat der Kunde/Vertragspartner sie ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Kennzeichnung.

Der Verlag/Auftragnehmer ist berechtigt, von einer Veröffentlichung der zur Verfügung gestellten Unterlagen in der gelieferten Form abzusehen. Der Verlag/Auftragnehmer ist zudem berechtigt, die Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO selbst vorzunehmen oder die auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen vorhandene Kennzeichnung durch eine eigene zu ersetzen. Sofern dies Anzeigen oder sonstige werbliche Inhalte des Kunden/Vertragspartners betrifft, legt der Verlag/Auftragnehmer die so gekennzeichneten Anzeigen oder sonstigen werblichen Inhalte dem Kunden/Vertragspartner vor Veröffentlichung zur Freigabe vor.

Der Kunde/Vertragspartner stellt den Verlag/Auftragnehmer wegen sämtlicher Ansprüche frei, die gegen den Verlag/Auftragnehmer infolge einer von Kunde/Vertragspartner zu verantwortenden, nach der KI-VO unzureichenden Kennzeichnung geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere auch Schadensersatzzahlungen, behördliche Bußgelder sowie alle Anwalts-, Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Zeitung(en)
der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)

Präambel

Diese AGB gelten für alle Gewinnspiel-Angebote der Zeitung(en) Neue Presse. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Geschäftsführer: Andreas Heinkel
Amtsgericht Coburg HRB 82 (Neue Presse)

1. Anwendungsbereich

Die Verlage bieten auf ihren Verlagsportalen, Social-Media-Kanälen sowie in redaktionellen Beiträgen und Anzeigen Gewinnspiele an. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die die Verlage und/oder rechtlich mit ihnen verbundene Unternehmen durchführen. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.

2. Gewinnspiel

2.1 Die Gewinnspiele werden in Kooperation und mit Unterstützung von verschiedenen Partnern durchgeführt, die mit der Erstellung und/oder Abwicklung der Gewinnspiele beschäftigt sind.
2.2 Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er seine für das Gewinnspiel benötigten personenbezogenen Daten per Telefon, Coupon oder elektronisch an uns übermittelt. Alle Personen, die mit dem Verlag in Kontakt treten, werden als Gewinnspielteilnehmer berücksichtigt.
2.3 Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel eventuell gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.

3. Teilnehmer

3.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
3.2 Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.


4. Ausschluss vom Gewinnspiel

4.1 Mitarbeiter der Verlage und evtl. beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Verlag das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

5. Durchführung und Abwicklung

5.1 Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen dem Verlag, bzw. deren jeweiligen Partnern.
5.2 Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden vom Verlag sowie deren Partnern festgelegt.
5.3 In der Regel wird das Gewinnspiel in allen Verlagen im gleichen Zeitraum veröffentlicht und der ausgelobte Preis unter allen Teilnehmern mit der korrekten Lösung verlost.
5.4 Im Falle eines Gewinns benachrichtigt der Verlag den Teilnehmer telefonisch und/oder schriftlich (auch per E-Mail). Der Gewinner ist verpflichtet, dem Verlag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der Verlag berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen.
5.5 Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
5.6 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.

6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verlag insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

7. Datenschutz

Ihre (vertragliche) Gegenleistung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist, dass Ihre angegebenen personenbezogenen Daten (als Pflichtangaben gekennzeichnete Daten sowie etwaig freiwillig angegebene Daten) durch den Verlag jeweils für die Durchführung des Gewinnspiels sowie für Werbezwecke sowie für Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung umfasst die postalische Ansprache und die Ansprache per E-Mail und Telefon für Werbezwecke. Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an den Urheber und Sponsor des Gewinnspiels:
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
zur Nutzung Ihrer Daten für deren werbliche Zwecke ist davon umfasst.
Sie können die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Werbezwecken sowie die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an den Urheber und Sponsor des Gewinnspiels jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) an datenschutz@np-coburg.de
oder durch Mitteilung per Post an Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
widerrufen. In diesem Falle werden Ihre Angaben ausschließlich zur Durchführung der Leistungsabwicklung verwendet.

Ihre personenbezogenen Daten können zum genannten Zweck auch an Dienstleister weitergegeben werden.
Ausführliches zum Datenschutz und zu den Informationspflichten für den betreffenden Verlag finden Sie unter nachfolgenden Links:

Verlag Datenschutzerklärung Informationspflichten
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) www.np-coburg.de/datenschutz www.np-coburg.de/datenschutzinfo

8. Haftung

8.1 Der Verlag wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
8.2 Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

9. Sonstiges

9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Verlag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

HCS Gewinnspiel-AGB – Version 1.1

Stand 25.06.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anmeldungen und Teilnahmen an Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“. Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an den Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“ erklärt der Anmeldende bzw. Teilnehmer, an die nachfolgenden Bedingungen gebunden zu sein. Bei Anmeldungen unter www.np-coburg.de/akademie können die geltenden AGB vom Anmeldenden abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.

2. Vertragspartner, Anmeldung und Vertragsschluss

1. Vertragspartner aller Anmeldungen zu den Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“, gleich in welcher Form sie erfolgen, ist die:

Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg

Tel.: 09561 / 850-0
Fax: -
E-Mail: akademie@np-coburg.de
USt-ID-Nr.: DE 132460629
Sitz der Gesellschaft: AG Coburg HRB 82
Geschäftsführer: Andreas Heinkel

2. Eine Anmeldung als Teilnehmer ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder unter www.np-coburg.de/akademie bis einen Tag vor Kursbeginn möglich. Alle Angebote und Darstellungen der Kurs-, Seminar- und Workshopangebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ sind freibleibend und stellen kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung dar. Der Anmeldende gibt durch seine Anmeldung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ab. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht.

3. Der Vertrag über ein Kurs-, Seminar- und Workshopangebot der „Neue Presse Coburg Akademie“ kommt erst durch Annahme der „Neue Presse Coburg Akademie“ mittels Zusendung eines Bestätigungsschreibens samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zustande, wenn bei Bestellung eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wird. Bei allen anderen Zahlungsvarianten kommt der Vertrag mit ordnungsgemäßem Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Nach erfolgter Bestellung mit Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde ein Bestätigungsschreiben samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugesandt.

4. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird die Anmeldung entsprechend der Eingangsreihenfolge auf einer Warteliste registriert und der Anmeldende über freiwerdende Plätze oder die Einrichtung eines zusätzlichen Kurstermins informiert. Wenn sich der Anmeldende für den freigewordenen Platz oder einen Ersatztermin entschieden hat, hat er dies nochmals gegenüber der „Neue Presse Coburg Akademie“ als verbindliches Vertragsangebot mitzuteilen. Erst mit Zusendung eines Bestätigungsschreibens samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse durch die „Neue Presse Coburg Akademie“ kommt der Vertrag zustande.

5. Anmeldungen dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.

6. Bei der Anmeldung sind anzugeben: Veranstaltungsbezeichnung/-stichwort, Abonnentennummer (falls vorhanden), Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer (tagsüber), E-Mail-Adresse.

3. Entgelt

1. Die Abokarten Verwaltungs GmbH BT erstellt im Auftrag der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) die Rechnungen für die Akademie, ist aber nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) durchgeführt, die auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zustande, welche somit auch alleiniger Anspruchsgegner für die Ansprüche auf Erfüllung der Veranstaltungsleistung oder etwaige andere mit der Veranstaltungsdurchführung im Zusammenhang stehende Sekundäransprüche ist. Die Abokarten Verwaltungs GmbH BT vertreibt die Tickets als Vermittlerin oder als Kommissionärin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Abokarten Verwaltungs GmbH BT mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.

2. Für die Teilnahme an Veranstaltungsangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“ wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des jeweiligen Teilnahmeentgelts ist den einzelnen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung.

3. Eventuell entstehende Nebenkosten (wie Materialkosten, Raummiete, Lebensmittelkosten etc.) sind, wenn nicht anders angegeben, Bestandteil des Teilnahmeentgelts.

4. Das Teilnahmeentgelt inkl. aller etwaigen Nebenkosten wird mit Vertragsschluss für die gesamte Veranstaltung fällig. Auch bei ganz- oder teilweisem Nicht-Erscheinen des Teilnehmers wird das gesamte Teilnahmeentgelt inkl. aller etwaigen Nebenkosten zur Zahlung fällig.

5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) berechtigt, weitere Leistungen an den Teilnehmer einzustellen. Weitergehende gesetzliche Rechte der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bleiben unberührt.

6. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift hat der Teilnehmer für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Im Falle einer gescheiterten SEPA-Lastschrift durch z. B. Angabe falscher Kontodaten, Verweigerung des Forderungsausgleichs durch die Bank oder Rückbuchungen, die auf einem Verschulden des Teilnehmers beruhen, ist der Teilnehmer gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zur Erstattung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) etwaig entstandener Kosten verpflichtet.

4. Leistungsumfang und -erbringung

1. Der Umfang der Angebotsleistungen der „Neue Presse Coburg Akademie“ ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Kursbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegen.

2. Grundsätzlich können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn eine von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) festgesetzte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird 7 Tage vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesagt werden, es sei denn, die bis zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmer einigen sich mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) darauf, dass im Falle der Durchführung des Kurses pro Teilnehmer entsprechend mehr gezahlt wird, als wenn der Kurs mit der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl stattfinden würde. Im Falle von kurzfristigen Kursänderungen oder -absagen (Erkrankung der Kursleitung, o.ä.) wird der Anmeldende oder Teilnehmer hierüber telefonisch informiert.

5. Widerrufsrecht

Da es sich bei allen Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der "Neue Presse Coburg Akademie" um zeitlich bestimmte und terminlich festgelegte Freizeitangebote handelt, ist ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

6. Stornierungsrecht der Teilnehmer

1. Dem Teilnehmer steht ein kostenloses Stornierungsrecht vom Teilnahmevertrag mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu. Die Stornierung ist gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg, in Textform zu erklären.

2. Der Teilnehmer hat bis einschließlich 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung (es gilt das Eingangsdatum) die Möglichkeit, seine Teilnahme zu stornieren. Eine Ausnahme besteht bei Kursen mit einem Anmeldeschluss. Hier ist die Stornierung bis zum Anmeldeschluss möglich. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Ein bereits entrichtetes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet.

7. Umbuchungen der Teilnehmer

Dem Teilnehmer steht eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit des gebuchten Veranstaltungstermins im Rahmen des Teilnahmevertrages mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu. Der Teilnehmer hat insoweit die Möglichkeit, bis einschließlich 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung auf einen Ausweichtermin umzubuchen, sofern einer vorhanden ist. Eine spätere Umbuchung ist nur nach individueller Rücksprache mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) möglich. Sollte die spätere Umbuchung eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zur Folge haben, ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Eine Ausnahme besteht bei Kursen mit einem Anmeldeschluss. Hier ist die Stornierung bis zum Anmeldeschluss möglich.

8. Rücktritt der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)

Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: 1. Wenn sich der Teilnehmer im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.

2. Wenn der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung (siehe Nr. 10) nicht einhält.

3. Wenn 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist.

4. Wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu vertreten sind (z.B. Krankheit), ausfällt oder sonstige nicht von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu vertretene Gegebenheiten vorliegen, die eine Durchführung des Kurses unmöglich machen.

9. Haftung

1. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) haftet bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, unbeschränkt für verschuldete Schäden. Ebenso haftet die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Körper, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen zwischen dem Verlag und dem Anmeldenden oder Teilnehmer typischerweise gerechnet werden kann. Im Übrigen besteht eine Haftung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse).

2. Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen Ziffer 11.1.haftet er der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) auf Ersatz aller hieraus entstandenen Schäden, die diesbezüglich gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter und Kosten der damit verbundenen Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung vollumfänglich frei.

10. Hausordnung

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Die jeweilig zu beachtende Hausordnung ist in den Unterrichtsgebäuden oder Veranstaltungsräumen für den Teilnehmer einsehbar.

11. Persönlichkeits- und Urheberrechte

1. Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Fotografien, Filmen und Tonbandmitschnitten sowie jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung, Speicherung oder Verwertung in den Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) nicht gestattet. Ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopie, Bücher, EDV-Programme etc.) darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bzw. der Urheber/Nutzungsrechtsinhaber weder vollständig noch ausschnittsweise vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben oder sonst verwertet werden.

2. Mit der verbindlichen Anmeldung für die Kurs-, Seminar- und Workshopangebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ erklärt sich der Teilnehmer mit der Anfertigung, Nutzung und Veröffentlichung von Video- und Foto-Aufnahmen von sich einverstanden, die während bzw. im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der „Neue Presse Coburg Akademie“ entstehen. Die „Neue Presse Coburg Akademie“ verpflichtet sich, die Aufnahmen allein für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ (print und online) einzusetzen. Eine Verwendung darüber hinaus ist ohne vorherige Einverständniserklärung oder ausdrückliche Genehmigung des Teilnehmers ausgeschlossen.

12. Datenschutz

1. Mit der Anmeldung werden die Anmeldenden und Teilnehmer gebeten, personenbezogene Daten anzugeben. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) behandelt diese personenbezogenen Daten vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch datenschutzrechtliche Bestimmungen erlaubt ist oder der Anmeldende oder der Teilnehmer hierin einwilligt. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere Daten nach Zweckfortfall zu löschen.

2. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende oder der Teilnehmer einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) gespeichert, zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung verarbeitet und genutzt sowie ggf. an dafür beauftragte Dritte weitergeleitet werden.

3. Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten des Anmeldenden oder Teilnehmers für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Anmeldenden oder Teilnehmers. Der Anmeldende oder der Teilnehmer hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Anmeldung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann jederzeit vom Anmeldenden oder Teilnehmer in Textform oder telefonisch widerrufen werden.

4. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ unter nachfolgender Adresse widersprechen:

Neue Presse Coburg Akademie
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
Fax: -
E-Mail: akademie@np-coburg.de

5. Der Betroffene hat gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO), auf Auskunft über die automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die Mitgliedsstaaten können Beschränkungen der Rechte der Betroffenen (Art. 23 DSGVO) erlassen. Kontaktdaten von Ihnen belassen bzw. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragen ergänzen.

13. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Coburg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des Vertrages mit dem Verlag seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland hinaus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ist jederzeit berechtigt und behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Stand: 01.01.2025